Am 1. Juli 2002 ist das OÖ. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz in Kraft getreten. Es regelt die Berufsbilder der Altenfachbetreuer/innen und der Heimhelfer/innen. Während die „junge“Heimhilfe die Unterstützung betreuungs- und hilfebedürftiger Menschen aller Altersstufen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens zur Aufgabe hat, ist die „ältere“ Altenfachbetreuung ein pflegerischer Beruf.
Die Unterschiedlichkeit beider Berufe wirkt sich auch auf die Ausbildungserfordnerisse aus: Die Altenfachbereuerinnen müssen etwa 2.400 Stunden in Theorie und Praxis lernen. Die Heimhilfe-Ausbildung ist auf je 200 Stunden Theorie und Praxis beschränkt. Die Berufe werden unterschiedlich entlohnt.
Gerade in diesem Punkt aber waren im Vorfeld der Gesetzes-Werdung Sorgen von Schüler/innen der Caritas-Fachschule zu vernehmen: Dass sich das Berufsbild inklusive der Entlohnung für die AbsolventInnen der sehr umfangreichen Ausbildung zu wenig von dem der Heimhilfe unterscheidet.
Die Heimhilfe, so hörten sie es bei einer Schuldiskussion von ÖVP-Klubobmann Dr. Josef Stockinger, ist die Antwort des oberösterreichischen Gesetzgebers auf den wachsenden Bedarf in der mobilen Altenbetreuung. Immer mehr Menschen wollen möglichst lange zu Hause bleiben, brauchen dabei aber unterschiedliche Hilfen. Die Heimhilfe, die mobile Altenfachbetreuung und die mobile Hauskrankenpflege sollen sich ergänzen, Der Heimhilfe kommen entlastende Aufgaben außerhalb der Pflege zu. Organisiert wird die Heimhilfe über die bestehenden Anbieter mobiler Dienste.
In den Ausschussberatungen des Landtages, darauf wies das Büro von Sozial-Landesrat Ackerl hin, gab es die Meinung, die „Heimhilfe“ müsste eigentlich „Daheimhilfe“ heißen, um Missverständnissen vorzubeugen.