Ein kleiner Unfall: Auf dem Radweg muss eine Radfahrerin zwei großen, freilaufenden Hunden ausweichen, und fährt einem Läufer in den Rücken. Die Radfahrerin stürzt und verletzt sich. Die Emotionen gehen hoch, der Mann der Radfahrerin beschimpft die beiden Hundehalter: „Legt’s die Hund’ gefälligst an die Leine. Da fahren auch Kinder herum.“ „Hier ist keine Leinenpflicht. Hast Du überhaupt Kinder?“, brüllen die Hundehalter zurück. Eine Weile geht es höchst unerfreulich so weiter. Das Entscheidende sieht keiner: Eltern haften für ihre Kinder, Hundehalter für ihre Hunde. Auch wenn keine Leinenpflicht besteht, sind sie dafür verantwortlich, dass ihre Tiere nicht die Sicherheit von Menschen (egal ob Kinder oder Erwachsene) gefährden!