Ab sofort, verpflichtend aber ab Advent 2008, wird die Feier der Taufe nach einem neuen Ritus gestaltet. Diözesanbischf Dr. Ludwig Schwarz verbindet die Einführung des Tauf-Ritus auch mit einer Klärung: Nur Priester und Diakone dürfen taufen.
Das bisher geltende, aus dem Jahr 1971 stammende Taufbuch (Rituale) wurde vor allem sprachlich überarbeitet, enthält aber auch weitreichendere Änderungen.
Taufe in zwei Stufen möglich. Neu ist die Möglichkeit, die Kindertaufe in zwei Stufen zu feiern. Damit soll vor allem eine Glaubenserneuerung der Eltern gefördert werden, die sich auf einen längeren Weg der Vorbereitung einlassen wollen.In einer ersten Stufe wird eine „Feier zur Eröffnung des Weges zur Taufe“ gestaltet. Danach werden die Taufeltern – auch mehrere zusammen – in einer Art „Elternkatechumenat“ in den Glauben eingeführt. In einer zweiten Stufe erfolgt dann die Eingliederung des Kindes in die Taufe. Diese zweistufigen Form können Pfarren anbieten, verpflichten kann man dazu aber niemanden. Das neue Tauf-Rituale regt auch an, die Feier der Kindertaufe verstärkt innerhalb der heiligen Messe zu feiern. Nach Möglichkeit soll dies mehrmals im Jahr geschehen. Betont wird der Charakter der Taufe als öffentliche Feier der Kirche, in die der Täufling eingegliedert wird. Sie stellt keine private Familienfeier dar. Deshalb soll die ganze Gemeinde zur Mitfeier eingeladen werden. Auch alle, die in der Vorbereitung dabei waren, sollen mitfeiern und eine besondere Rolle übernehmen. Wenn ein Priester oder Diakon die Tauffamilie nicht kennt, soll diese ihm bei der Feier von denen, die die Familie vorbereitet haben, vorgestellt werden.
Bischof Dr. Ludwig Schwarz stellt klar
Taufspendung nur durch Priester und Diakone
„Den lehramtlichen Normen entsprechend ist verbindlich darauf zu achten, dass nur die geistlichen Amtsträger (Diakon, Priester, Bischof) das Sakrament der Taufe spenden.” Mit dieser Verlautbarung im Mai-Diözesanblatt beendet Bischof Dr. Ludwig Schwarz die in Einzelfällen geübte Praxis einer Taufspendung durch Laien.
In einer zum neuen Taufritus (siehe oben) publizierten Einführung über die Feier der Kindertaufe stellen die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen von Deutschland, der Schweiz, Österreichs und Luxemburgs fest: „Ordentliche Spender der Taufe sind Bischof, Priester und Diakon. Ist der ordentliche Spender nicht anwesend oder verhindert, so kann der Ortsordinarius (= Bischof) auch Laien mit der Leitung der Tauffeier beauftragen.“
Während man in Deutschland und anderen österreichischen Diözesen keinen Grund für eine Anwendung sah, wurde in Linz 1995 erstmals eine Ausnahme-Erlaubnis im Einzelfall an einen Laien als Taufspender erteilt, weil man dringende Umstände dafür erfüllt sah. Das Kirchenrecht (Kanon 861) sieht nämlich grundsätzlich eine solche „außerordentliche Beauftragung“ für den Fall vor, „dass ein ordentlicher Taufspender (Priester, Diakon) nicht anwesend oder verhindert ist“.
Römische Instruktion. In einer Erläuterung dieser Norm durch den Apostolischen Stuhl wurde schon 1997 darauf hingewiesen, dass die kirchenrechtlichen Bestimmungen „nicht zu großzügig ausgelegt“ werden dürfen und eine „gewohnheitsmäßige Erteilung der Taufbefugnis an Laien“ zu vermeiden sei. Dies ruft Bischof Ludwig Schwarz im Diözesanblatt in Erinnerung. So seien nach dieser römischen Interpretation des Kirchenrechts eine Überlastung des geistlichen Amtsträgers oder seine außerhalb des Pfarrgebiets liegende Wohnung keine hinreichenden Gründe für die Tauferlaubnis an Laien. Dass ein Priester oder Diakon zum von der Familie gewünschten Tauftermin nicht da ist, kann ebenfalls kein Grund sein. Diözesanbischof Schwarz verweist zudem auf ein Schreiben der Gottesdienst-Kongregation in Rom an den Bischof von Linz vom Februar 2008. Dieses stellt generell fest, Ausnahmebedingungen für eine Taufe durch Laien „sind weder für die deutschsprachigen Länder im Allgemeinen noch für die Diözese Linz im Speziellen gegeben“. Tatsächlich wurden auch bisher in Oberösterreich die ca. 10.000 Taufen jährlich zu gut 97 Prozent durch Kleriker gespendet.
Laienmitarbeit vielfach notwendig. Bischof Schwarz betont aber: Die Mitarbeit der Pastoral- und Pfarrassistent/innen ist weiterhin zu wünschen, „weil sie einen wichtigen Beitrag zur qualitätsvollen Pastoral darstellt und mancherorts schlicht notwendig ist.“ Wenn sie die Taufvorbereitung geleistet haben, sollten sie bei der Feier einbezogen sein.