Stammzellenkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar, wie die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts am 25. November entschieden hat. Diese Entscheidung beendet letztinstanzlich das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten Patentantrag von „Warf/Thomson“, der eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von Primaten, also auch von Menschen, zum Gegenstand hatte. Die EU-Bischöfe begrüßen diese Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung.“