Reichersbergs Bürgermeister Bernhard Öttl verweist auf das Raumordungsgesetz
Ausgabe: 2012/15, Asylheim, Reichersberg, Caritas
11.04.2012
Reichersberg. Bürgermeister Bernhard Öttl begründet die Ablehnung das Caritas-Asylheimes mit dem Verweis auf das Raumordungsgesetz, wonach in einem Wohngebiet grundsätzlich nur Gebäude, die dem dauernden Wohnbedarf dienen, errichtet werden dürften. Auch die Errichtung eines Seniorenwohnheimes in der Widmungskategorie Wohngebiet wäre nicht zulässig, so Öttl.