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Inhalt:

„Hebehilfe statt Fitness-Gutschein“

GESELLSCHAFT_SOZIALES

Gesundheit ist ein immer wichtigerer Faktor für das private, aber auch das Arbeitsleben. Auch der Arbeitgeber muss dazu beitragen. 

Ausgabe: 07/2025
11.02.2025
- Lisa-Maria Hammerl
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass es den Mitarbeiter:innen gut geht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass es den Mitarbeiter:innen gut geht.
© Copyright AllRightReserved mrzivica@gmail.com

Dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung ein wichtiger Faktor auch in der Arbeitswelt ist, macht die momentane Krankheitswelle wieder einmal bewusst. „Die Krankenstandszahlen steigen immer noch aufgrund der echten Grippe und der grippalen Infekte. Ein Höhepunkt ist derzeit nicht absehbar“, sagt Ida Aringer, stellvertretende Chefärztin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). In der Kalenderwoche 5 meldeten sich in Oberösterreich rund 53.000 ÖGK-versicherte Arbeitnehmer:innen und Arbeitslosengeldbezieher:innen arbeitsunfähig.

 

Funktionieren

Abgesehen von saisonalen Erkrankungswellen bekommt Gesundheit einen immer größeren Stellenwert in der Gesellschaft. Wirtschaft und Arbeitgeber haben großes Interesse daran, die Kauf- und Arbeitskraft der Bevölkerung möglichst lange zu erhalten. Oft stehe dabei das „Funktionieren“ im Vordergrund und gesundheitsfördernde Maßnahmen würden oft auf die Belegschaft, den Betriebsrat oder die Einzelperson abgeladen, kritisieren unter anderem die Katholische Arbeitnehmer:innen-Bewegung OÖ (KAB OÖ) oder die Bischöfliche Arbeitslosenstiftung. Gemeinsam mit anderen Einrichtungen laden sie deshalb zum Sozialstammtisch mit Roland Spreitzer. Dieser ist  seit mehr als 15 Jahren Referent für Arbeitnehmer:innenschutz in der Arbeiterkammer OÖ. 

 

Verantwortung

„Es gibt die gesetzliche Fürsorgepflicht und daneben die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitnehmerschutzgesetz“, sagt Spreitzer.  „Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber auf seine Kosten schauen muss, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Der Staat übergibt also von Haus aus die Verantwortung an den Arbeitgeber. Wenn dies nicht eingehalten wird, kann der handelsrechtliche Geschäftsführer von der Arbeitsinspektion gestraft werden.“ Beim Sozialstammtisch werde über diese Verantwortungsbasis im Arbeitnehmerschutz gesprochen sowie darüber, welche Formen der Prävention und Sicherheitsvorkehrungen es gibt. „Als AK empfehlen wir, an den Arbeitsbedingungen zu arbeiten und nicht am Verhalten einzelner Personen. Beispielsweise ist eine gute Hebehilfe, wenn schwere Lasten zu heben sind, wichtiger als ein Fitnesscenter-Gutschein.“ 
Neben der gesetzlichen sieht Spreitzer auch klar eine ethisch-moralische Verantwortung des Arbeitsgebers: „Die Menschen merken es, wenn ein Arbeitgeber aus eigenem Antrieb darauf schaut, dass es den eigenen Leuten gut geht, oder ob er nur das Minimum erfüllt, weil das Gesetz es ihm aufoktroyiert.“


Offener Sozialstammtisch „Fürsorge ist auch Arbeitgeber:innen-Pflicht“, Do., 27. 2., 19 Uhr, Cardijn-Haus Linz

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