Wort zum Sonntag
Hintergrund sind vier Anträge an den VfGH, den Paragrafen 78 des Strafgesetzbuches (bzw. Teile davon) als verfassungswidrig aufzuheben. Die Norm stellt bislang Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme respektieren die christlichen Kirchen zwar Gewissensentscheidungen im Einzelfall, argumentieren aber, dass Selbstbestimmung immer nur relativ ist: „Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben kann deshalb keineswegs ohne Einbeziehung der familiären, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen diskutiert werden“, heißt es im Text. Die Kirchen befürchten die „Aushöhlung fundamentaler gesellschaftlicher und moralischer Werte“, die zu einem Dammbruch führen könne. Sie fragen, ob es bei einer Aufweichung des Verbots vermieden werden könne, „dass ein solches individuelles Werturteil sich kollektiv in der Gesellschaft einnistet und der Wunsch (auch unter leidvollen und für andere belastenden Umständen) zu leben unter Druck gesetzt wird, sich dafür zu rechtfertigen“. Die Kirchen setzen sich dafür ein, Menschen in der Situation unerträglichen Leidens beizustehen und im Sinne eines Mit-Leidens daran Anteil zu nehmen, denn: „Was sollen beeinträchtigte und in hohem Maße auf die Hilfe anderer angewiesene Menschen davon halten, dass ein solches Leben (mit gesellschaftlicher Billigung) zunehmend als nicht mehr lebenswert betrachtet und auch so (ab-)qualifiziert wird?“
Bei der Vorstellung der Stellungnahme verwies Bischof Manfred Scheuer auf die Ablehnung der Suizids durch den deutschen Philosophen Immanuel Kant. Superintendent Gerold Lehner (evangelische Kirche AB) forderte eine gesellschaftliche Diskussion, da man solche Themen nicht den Gerichten überlassen könne. Während Generalvikar Martin Eisenbraun und Pfarrer Sorin Bugner Aspekte der altkatholischen und rumänisch-orthodoxen Kirche einbrachten, berichtete der Palliativmediziner Oberarzt Johann Zoidl von seiner Arbeit.
Stellungnahme unter www.oekumene-ooe.at
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