Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
In der Diözese Linz wird es künftig statt 486 Pfarren in 39 Dekanaten 40 Pfarren mit ihren jeweiligen Pfarrteilgemeinden geben, die neu organisiert werden. Die Dekanate Linz-Nord (ohne die Pfarrgemeinde Puchenau, die ins neu geschaffene Dekanat Ottensheim wandert), Eferding, Schärding, Weyer und eben Braunau werden als Pionierpfarren als Erste die Strukturreform umsetzen. Sie haben nun im Herbst begonnen, ihren zweijährigen Übergangsprozess umzusetzen. Bis Weihnachten wird vor allem die Ist-Situation vor Ort analysiert. Es wird beispielsweise erhoben, welche Angebote es in der jeweiligen Pionierpfarre bereits gibt und was gut gelingt.
Einige Entscheidungen müssen innerhalb des Arbeitsjahres bis Sommer 2022 getroffen werden. Nach einer Ausschreibung, die bis Mitte Dezember erfolgt, wird die Leitung der neuen Pfarren im Frühling 2022 bestimmt. An den Spitzen der Pfarren steh Dreier-Teams aus Pfarrer, Pastoral- und Verwaltungsvorstand, wobei die Gesamtleitung beim Pfarrer liegt. Festgelegt werden müssen der Sitz des Pfarrvorstandes sowie des Pfarrbüros als zentrale Anlaufstelle. Im ersten Umsetzungsjahr der Pfarrreform werden auch ein neuer Name für die Pfarren und eine Pfarrkirche festgelegt. Letztere soll genug Platz bieten, damit größere Gottesdienste und Veranstaltungen dort stattfinden können.
Außerdem werden Mitglieder für die Seelsorgeteams in den Pfarrteilgemeinden und für den pfarrlichen Pastoralrat (aus den Pfarrgemeinderäten) gesucht. Die Seelsorgeteams werden nach dem Vorbereitungsjahr mit Beginn des zweiten Jahres damit beauftragt, in Begleitung und Zusammenarbeit die Verantwortung für ihren Bereich in der Pfarrgemeinde zu übernehmen. Die Grundfunktionen der Kirche (Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft) sind allen Getauften aufgetragen, es braucht dazu aber auch Verantwortliche für die Koordination.
Mit Jahreswechsel 2022/2023 sollen die Pionierpfarren dann komplett umgestellt sein. Die Pfarrteilgemeinden werden dabei mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ weiter bestehen. Die Pfarrgemeinden werden eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich aber vom größeren Ganzen der Pfarre profitieren. «
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Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
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