Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
Für die Feier öffentlicher Gottesdienste gelten die Regelungen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der jeweils gültigen Fassung. Aufgrund der aktuellen Pandemielage in Oberösterreich hat Bischof Manfred Scheuer für die gesamte Diözese Linz Detailbestimmungen erlassen.
Ab Montag, 15. November 2021 ist bei liturgischen Feiern ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1 Meter vorgeschrieben. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (zum Beispiel Absperren von Kirchenbänken). Dieser Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme liturgischer Handlungen erfordert.
Die Weihwasserbecken sind zu leeren und der Gemeindegesang soll in Hinblick auf Dauer und Umfang reduziert werden.
Alle anderen Regeln der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bleiben uneingeschränkt in Geltung.
Zusätzlich zu dem Erlass des Bischofs hat sich Generalvikar Severin Lederhilger in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese gewandt. „In dieser Situation sehe ich mich in der Pflicht, an Sie alle zu appellieren, die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen im kirchlichen Bereich jedenfalls einzuhalten und darauf zu achten, dass das auch von allen anderen Teilnehmenden am Gottesdienst oder bei kirchlichen Veranstaltungen getan wird.“
Gleichzeitig unterstrich der Generalvikar, dass die Diözese die derzeitigen Umstände sehr ernst nehme und mit den staatlichen Stellen selbstverständlich zusammenarbeite, um die Gefährdung vieler vulnerabler Menschen im Land wieder besser eingrenzen zu können.
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig ab 13. 11. 2021) zum Download:
www.bischofskonferenz.at

Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.
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