KOMMENTAR_
Der Umgang mit Personalausweisen und Pässen ist unterschiedlich: In Deutschland muss jede:r Bürger:in einen Personalausweis oder einen Pass besitzen. In Österreich gibt es diese Pflicht nicht. Für beide Staaten gilt, dass der Personalausweis innerhalb des Schengenraumes den Reisepass ersetzen kann. Wie Reisepässe laufen österreichische Personalausweise nach zehn Jahren ab (Kinder: fünf Jahre). Wenig bekannt ist der österreichische Identitätsausweis. Er hat kein Ablaufdatum, verliert aber seine Gültigkeit, wenn das Bild nicht mehr übereinstimmt. Der Identitätsausweis kann den Pass in keinem Fall ersetzen und dient nur zur Identitätsfeststellung im Inland. Im Gegensatz zu Pässen und Personalausweisen kann seine Ausstellung nicht abgelehnt werden. Er muss auch ausgestellt werden, wenn man keine Meldeadresse hat. Deshalb haben auch obdachlose Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ein Recht darauf.
Machen Sie mit!
Woher stammt der Begriff „Pass“?
Einsendungen bis 15. Juni 2025 an: Kirchenzeitung, Kapuzinerstraße 8, 4020 Linz; gewinnen@kirchenzeitung.at; Lösung aus Ausgabe Nr. 21: das Pallium
KOMMENTAR_
DENK_WÜRDIG
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>
BRIEF_KASTEN