Seit Kurzem gelten einige neue Verkehrsregeln, die auch Kinder betreffen.
Ausgabe: 45/2022
08.11.2022
Wenn ein Kind auf dem Fahrrad von Erwachsenen begleitet wird, darf künftig immer nebeneinander gefahren werden (außer auf Schienenstraßen). Das soll die jungen Radler/innen schützen.
Fußgänger/innen haben auf dem Gehsteig oder Gehweg immer Vorrang. Wenn du mit dem Rad unterwegs bist, musst du warten, wenn du einen Gehsteig querst. Fahren auf dem Gehsteig ist ja sowieso verboten.
Bei manchen Ampeln darf man nun bei Rot rechts abbiegen. Diese Ampeln sind mit einem Schild mit grünem Pfeil gekennzeichnet.
Fahrzeuge müssen an einer Haltestelle immer stehen bleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Das gilt auch, wenn ein Radweg durch die Haltestelle führt. Das soll mehr Sicherheit für Fußgänger/innen bringen.