Am Fahrrad der Eltern sitzend dabeizusein ist für viele Kinder ein Vergnügen, jedoch nicht ungefährlich. Besonders gefährlich sind die jetzt verbotenen Sitze vorne an der Lenkstange, die dem Kind bei einem Zusammenstoß keine Sicherheit bieten. Seit 1. Mai 2001 gilt die neue Fahrradverordnung. Erlaubt sind nur noch Kindersitze auf dem Gepäcksträger oder Fahrradanhänger.
Für diese Anhänger gibt es nun zusätzliche Ausrüstungsbestimmungen: sie müssen beispielsweise mit einem vom Fahrrad unabhängigen roten Rücklicht, vorne weißen, hinten roten und seitlich gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein, dafür fällt die bisher notwendig Bewilligung der Behörde weg. Die Kinder sollten sich auf keinen Fall hinausbeugen und so mit der Straße oder den Speichen in Berührung kommen können.
Auch für den Kindersitz wurden erhöhte Sicherheitsbestimmungen festgelegt. Auf einem Fahrrad darf nur ein Kind befördert werden, der dazu notwendige Kindersitz darf nur mehr hinter dem Sattel befestigt werden und muss mit einem vom Kind nur schwer zu öffnenden Gurtsystem versehen sein. Zusätzlich sind noch ein höhenverstellbarer Beinschutz, Fixierriemen für die Füße und eine Kopflehne Pflicht. Kinder sollten immer einen Radhelm aufhaben (ebenso wie die Radfahrer selbst)!