Ausgabe: 2001/38, Meinung, Sozialstaat, Österreich
18.09.2001
- Hans Baumgartner
„Österreich ist ein Sozialstaat. Die Gesetzgebung berücksichtigt die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständiges Ziel.“ Das wollen die Initiatoren eines neuen Volksbehrens im Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung verankern. Die Katholische Aktion und die Christgewerkschafter unterstützen das Volksbegehren. Bundeskanzler W. Schüssel meint, dieses Volksbegehren sei überflüssig. Es sei ohnedies klar, dass Österreich ein Sozialstaat sei. Und die Politik sei sich dessen auch bewusst. Dazu ein Wort von Bischof Maximilian Aichern bei der Präsentation des Sozialberichts der Kirchen: „Der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft ist in Gefahr. Es braucht deshalb eine sozial- und gesellschaftspolitische Offensive. Es geht darum, neue zukunftsfähige gesellschaftliche und soziale Optionen zu entwickeln.“ Diese Worte klingen gar nicht nach „überflüssig“.