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Pflegekarenz bringt Hilfe für Angehörige

Der Sozialbericht zur Diskussion (3) – Die Betreuung von Sterbenden
Ausgabe: 2001/44, Karenz, Titelseite, Bartenstein, Landau, Tod, Sozialwort
30.10.2001
- Hans Baumgartner
Die Leute schieben die Kranken und Sterbenden in anonyme Kliniken ab und überlassen sie dort ihrem Schicksal. So lautet ein oft gehörtes Vorurteil. Man übersieht dabei, dass es in heutigen Kleinfamilien oft sehr schwer ist, diese Pflege zu leisten. Ohnehin schon durch das Leid ihrer nächsten Angehörigen betroffen, sehen sie sich noch zusätzlich dem Vorwurf der Unmenschlichkeit ausgesetzt. Viele können sich einfach nicht frei machen, wollen sie nicht den Verlust ihres Arbeitsplatzes riskieren und damit noch mehr Schwierigkeiten über ihre Familien bringen. Das Vorhaben der Regierung, eine Karenzzeit für die Pflege von Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase einzuführen, ist ein positiver Schritt. Auch im Rahmen des Sozialberichtes der christlichen Kirchen wird eine solche Maßnahme nahe gelegt.Die geplante Pflegekarenz ist zunächst für drei Monate vorgesehen, sie soll im Bedarfsfall verlängert werden können.


Karenz fürs Lebensende


Eine große Mehrheit der Österreicher wünscht sich, zu Hause zu sterben. Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus. Die Pflegekarenz soll dazu beitragen, diese Situation zu entschärfen.

„Tod und Sterben wird oft in Krankenhäuser und Pflegeheime verlagert“, stellt der Sozialbericht der Kirchen fest. Folgende Gründe werden dafür u. a. genannt: die Hoffnung, das Lebens eines Menschen doch noch verlängern zu können, die fehlende Zeit, um neben der Berufstätigkeit schwerkranke, sterbende Angehörige zu pflegen, sowie die Verdrängung des Sterbens aus der Wirklichkeit des Lebens. Dass der Tod zum Leben gehört, habe eine Menge Konsequenzen, für die Sterbenden, die Angehörigen, die Pflegenden, die Organisation des Gesundheitswesens und die Gesellschaft, heißt es im Sozialbericht. „Es sind Antworten und neue Wege gefragt, damit ein Sterben in Würde möglich ist und nicht einfache Lösungen (Euthanasie) Platz greifen.“

Eine „äußerst positive Antwort“ komme derzeit von den Ministern Haupt und Bartenstein. Sr. Hildegard Teuschl von der österreichischen Hospizbewegung meint damit das vor kurzem vorgestellte Modell einer Pflegekarenz zur Betreuung schwerstkranker, sterbender Angehöriger. Wenn alles wie geplant verläuft, könnten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ab Mitte 2002 wirksam werden, teilt das Büro von Minister Bartenstein mit. Gemeinsam mit dem Wiener Caritas-Präsidenten Michael Landau hat der Arbeits- und Wirtschaftsminister die Eckdaten einer Pflegekarenz präsentiert.

Aus dem Leben begleiten


„So wie Eltern das Recht haben, ihre Kinder in das Leben hineinzubegleiten (bis zu drei Jahre Karenz), sollen die Kinder künftig das Recht haben, ihre Eltern am Ende des Lebens aus dem Leben hinauszubegleiten“, umschreibt Landau den Grundgedanken der Pflegekarenz. Für Bartenstein ist die geplante Pflegekarenz eine Antwort auf die von den Niederlanden bereits eingeführte „aktive Sterbehilfe“ (Euthanasie). Die straffreie Beihilfe zur Tötung auf Wunsch wird von den österreichischen Parteien einhellig abgelehnt.

Das von Bartenstein vorgelegte Modell sieht folgende Regelungen vor: Nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder, Enkel) haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um ihr sterbendens Familienmitglied zu pflegen. Da es hier nicht um einen „Pflegeurlaub“ geht, sondern um die Betreuung und Begleitung schwerstkranker, sterbender Menschen, besteht der Rechtsanspruch auf Karenzierung zunächst für drei Monate. Er soll im Bedarfsfall um weitere drei Monate verlängert werden können. Für die Dauer der Karenz besteht Kündigungsschutz. Nach der Karenz hat der/die Angehörige das Recht, in sein/ihr altes Dienstverhältnis zurückzukehren. Für die Dauer der Karenz übernimmt die Arbeitslosenversicherung die entsprechenden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Derzeit prüft das Justizministerium, wie der Karenzantrag möglichst rasch (14 Tage) abgewickelt werden kann.


Ein wichtiger erster Schritt


Bessere Rahmenbedingungen zur Begleitung Sterbender durch Angehörige, der Ausbau der stationären und mobilen Hospizbetreuung und der Palliativmedizin sowie deren Integration in den Alltag der Spitäler und Pflegeheime – diese Forderungen von Caritas und Hospiz-Österreich werden vom Sozialbericht der Kirchen nachdrücklich unterstützt.

Für Sr. Hildegard Teuschl von Hospiz-Österreich wäre das kürzlich vorgestellte Karenzmodell zur Betreuung sterbender Angehöriger eine ganz entscheidende Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand. „In den allermeisten Fällen sind es Frauen mittleren Alters, die für sterbende Angehörige sorgen. Sie stecken heute in einer großen Zwangslage: Nehmen sie sich die Zeit, die für die Betreuung nötig wäre, bekommen sie Schwierigkeiten im Betrieb und riskieren den Arbeitsplatz. Gerade sie sind aber am Jobmarkt ohnedies schon wenig gefragt. Da ist das geplante Recht auf Karenz ein enormer Fortschritt.“

Als „wichtiges Etappenziel“ bezeichnet die „Sterbekarenz“ auch ihr hartnäckiger Verfechter Michael Landau. Unzufrieden ist der Wiener Caritasdirektor allerdings mit der fehlenden finanziellen Absicherung während der Karenz. „Sterbebegleitung darf nicht zu einem Privileg jener werden, die es sich leisten können“, fordert Landau eine Art Karenzgeld (ähnlich dem Kindergeld). Weiters tritt Landau für den Aufbau und die öffentliche Finanzierung einer flächendeckenden Hospizbetreuung in Österreich ein. Beispielgebende Initiativen dazu gibt es in der Steiermark.

Weitere Infos zum Sozialbericht:

www.sozialwort.at


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