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Hoher Preis für eine fragwürdige Forschung

Bioethikkommission empfiehlt ein freizügiges „Stammzellengesetz“
Ausgabe: 2009/13, Preis, Forschung, Virt, Medizinethiker, Moraltheologe, Präsident Obama, Obama, Bioethikkommission, Embryonenforschung, Europäische Kommission, Stammzellenforschung
25.03.2009
- Hans Baumgartner
„Präsident Obama tut es, also tun wir es auch.“ Unter diesem Motto hat sich die österreichische Bioethikkommission vergangene Woche mehrheitlich für die Embryonenforschung in Österreich stark gemacht.

Die umstrittene Embryonenforschung soll auch in Österreich kommen. Dafür hat sich die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt mehrheitlich ausgesprochen. Obwohl dieses Thema auf der Dringlichkeitsliste der im Oktober 2007 neu bestellten Kommission keine Priorität hatte, sieht die Vorsitzende Christiane Druml jetzt einen „dringenden Handlungsbedarf“. Sie begründet das mit den „raschen Fortschritten“ auf diesem Forschungsfeld. Aber gerade diese Fortschritte sehen viele Experten bei der Forschung mit aus menschlichen Embryonen gewonnenen Stammzellen nicht. Viele Versprechungen der vergangenen Jahre haben sich nicht erfüllt. Tatsächlich beachtliche Fortschritte hingegen gibt es bei der therapeutischen Anwendung und der Forschung mit adulten Stammzellen und bei der Gewinnung von pluripotenten Stammzellen (iPS) ohne Zerstörung menschlicher Embryonen (s. Randspalte).

Fragwürdig. Warum nun die Bioethikkommission mit großer Mehrheit eine Empfehlung für ein äußerst liberales Stammzellenforschungsgesetz abgegeben hat, ist mehr als fragwürdig. Denn dafür sprechen weder die objektiven Befunde über die Zukunftschancen der embryonalen Stammzellenforschung noch die Tatsache, dass es in Österreich derzeit kein einziges Forschungsprojekt mit menschlichen embryonalen Stammzellen gibt, obwohl das nicht verboten ist. Der Medizinethiker Günter Virt sieht daher weder politisch noch wissenschaftlich einen dringenden Handlungsbedarf, warum Österreich die Tür für die Embryonenforschung weit aufmachen sollte. Mit einer Handvoll weiterer Kollegen hält er das in einer „Minderheitenempfehlung“ der Bioethikkommission fest.

Tür auf. Die Mehrheit (17 von 25) der Kommission spricht sich allerdings für ein äußerst „freizügiges“ Stammzellengesetz aus: Erlaubt sein sollen:
der Import und die Beforschung embryonaler menschlicher Stammzellen sowie deren Herstellung aus bei der In-vitro-Fertilisation übrig gebliebenen Embryonen;
das sogenannte therapeutische Klonen (Erzeugen von Doppelgänger-Stammzellen aus Embryonen für medizinische Zwecke);
das Herstellen von „Chimären“ aus tierischen und menschlichen Zellen für Forschungszwecke, um Eizellen von Frauen zu sparen.

Kein Grund. Günter Virt steht der Stammzellenforschung grundsätzlich positiv gegenüber. Er betont aber, dass es für alle Anwendungsbereiche heute vielversprechende Alternativen zu embryonalen Stammzellen gebe. „Österreich sollte sein knappes Forschungsgeld besser dafür ausgeben. Das ist aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoller und ethisch unbedenklich.“ Er sehe gegenwärtig keinen Grund, der es rechtfertigen würde, werdendes menschliches Leben für Forschungszwecke zu zerstören, betont Virt. Besonders abwegig findet er, dass man zur Prüfung von schädlichen Nebenwirkungen von Medikamenten vermehrt embryonale Stammzellen einsetzen will, um Tierversuche zu reduzieren. „Da stellt man alle ethischen Standards auf den Kopf.“



Zur Sache


Embryonale Stammzellen kommen im frühen Embryo vor. Sie sind pluripotent, d. h. aus ihnen können sich ganz unterschiedliche Körperzellen (Organe, Gewebe) entwickeln. Um embryonale Stammzellenreihen zu gewinnen, wird der Embryo zerstört (getötet).
Adulte Stammzellen kommen in jedem Körper vor (in Haut, Rückenmark, Nabelschnur, Leber etc.). Sie dienen der Zellregenerierung des Körpers und können jeweils nur bestimmte Gewebe- und Organzellen bilden. In der Therapie werden sie bereits in rund 70 Anwendungsbereichen erfolgreich eingesetzt.
Induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) wurden erstmals 2007 durch die \"Rückprogrammierung“ adulter Stammzellen gewonnen. Sie wurden dabei in eine Art „embryonalen Zustand“ versetzt.

Rechtslage. In den USA, England, Skandinavien, Korea, der Schweiz u. a. ist die Herstellung und Beforschung embryonaler menschlicher Stammzellen erlaubt. In einigen dieser Länder ist auch die Herstellung von Embryonen für Forschungs- oder Therapiezwecke durch Klonen sowie die Herstellung von Zybriden und Chimären (menschliches Erbgut wird in entkernte Eizellen von Tieren eingebracht) erlaubt.
In den USA hat Präsident Obama kürzlich die Beschränkung der staatlichen Förderung auf alte Stammzellenlinien (vor 2001) aufgehoben. Im aktuellen EU-Forschungsförderungsprogramm ist die Embryonenforschung erstmals enthalten.
In Deutschland und Österreich ist die Herstellung von menschlichen embryonalen Stammzellen verboten. Es dürfen jedoch zu Forschungszwecken Stammzellenlinien importiert werden. In Österreich gibt es dafür keine Regelung, in Deutschland dürfen nur Stammzellen verwendet werden, die vor dem 1. Mai 2007 hergestellt wurden (es sollen keine zusätzlichen Embryonen für die Forschung zerstört werden).
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