Ausgabe: 2009/16, Bekenntnisse, Taten, Kardinal König, Baumgartner, Kommentar, Politik, Palliativmedizin
15.04.2009
„Menschen sollen an der Hand eines anderen und nicht durch die Hand eines anderen sterben können.“ Diesem Satz von Kardinal König sind die Politiker aller österreichischen Parteien vor acht Jahren gefolgt. Und sie sind von ihrem gemeinsamen Beschluss trotz der medial um sich greifenden Befürwortung der Tötung auf Verlangen (aktive „Sterbehilfe“, Euthanasie) bisher nicht abgerückt. Ist daher der von Kardinal Schönborn jüngst erneut vorgetragene Wunsch, das Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern, überflüssig? Mitnichten. Denn gerade die im Europarat immer wieder neu gestarteten Versuche, die bisher auf wenige Länder beschränkte Ausnahme der legalen Euthanasie zur Regel zu machen, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Da ist es gut, wenn Staaten klare Zeichen setzen, dass sie diese Entwicklung ablehnen. Ein Verfassungsgesetz wäre so ein Zeichen. Es würde außerdem auch in der österreichischen Bevölkerung das Bewusstsein stärken: Unser Weg ist begleiten statt töten.
Wer aber begleiten sagt, muss das auch wirklich tun und ermöglichen. Und da ist die Politik bisher viel schuldig geblieben. Die palliativmedizinische Betreuung Schwerkranker und Sterbender ist immer noch nicht in die Regelfinanzierung des Gesundheitssystems aufgenommen worden. Die Nutzung von medizinischen und pflegerischen Hospiz- und Palliativleistungen ist immer noch eine Frage des Geldes. Ebenso die Nutzung der Familienhospizkarenz zur Pflege sterbender Angehöriger. Bis jetzt gibt es dafür kein „Karenzgeld“ für Einkommensschwache. Bekenntnisse sind gut, aber sie erstezen keine Taten.