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Akupunktur (lat. acus = Nadel und pungere = stechen) ist eine Behandlungsmethode der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Hier wird eine therapeutische Wirkung durch Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers erzielt. Akupunktur stammt aus China und wird seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. praktiziert. In Europa wird sie erstmals im 17. Jahrhundert erwähnt. Akupunktur ist in Österreich seit 1986 als „offizielle Heilmethode“ anerkannt.
Die TCM geht von einer „Lebensenergie des Körpers“ (Qi) aus, die auf definierten Leitbahnen, den Meridianen zirkuliert und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen hat. Ein gestörter Energiefluss verursacht Erkrankungen, durch Stiche in auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte soll die Störung behoben werden.
Nach Ansicht westlicher Wissenschafter/innen ist das Wirkungsprinzip auf die Reizung bestimmter Körperpunkte zurückzuführen, wodurch Einfluss auf die Regulation des Körpers genommen wird. Akupunktur wird eine neurobiologische Wirkung zugeschrieben. Die Nadelstiche regen die Durchblutung an und bewirken die Freisetzung verschiedener Stoffe wie Hormone oder Neurotransmitter – Botenstoffe der Nervenzellen wie etwa Serotonin und Dopamin. Das kann die Schmerzweiterleitung über die Nerven zum Gehirn blockieren und dadurch Schmerzen lindern.
Eine Akupunktursitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei wird der Patient oder die Patientin ruhig und entspannt gelagert, typischerweise in einer liegenden oder sitzenden Position. Üblicherweise wird eine Serie mit zehn Sitzungen in Abständen von einer Woche durchgeführt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt die Anwendung von Akupunktur unter anderem bei Erkrankungen des Atmungssystems, Bauchschmerzen, chronischer Gastritis, Darmbeschwerden, Schlafstörungen, Allergien, Bronchialasthma, Migräne, Spannungskopfschmerz, Tinnitus, Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie, chronischen Rückenschmerzen, Erbrechen und Übelkeit während der Schwangerschaft oder Wechselbeschwerden.
Akupunktur darf in Österreich nur von Ärzten nach einer umfangreichen Ausbildung und Ablegung einer Prüfung bei einer der vier zugelassenen Fachgesellschaften durchgeführt werden. Die berechtigten Ärzte führen dann ein Diplom der Ärztekammer.
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