„Lärm ist das Geräusch der anderen“, bemerkte Kurt Tucholsky treffend. Und was einen stört ist bekanntermaßen höchst unterschiedlich. Für den einen ist es der Rasenmäher des Nachbarn, für den anderen sind es Kirchenglocken. Klagen haben sich im deutschsprachigen Raum dagegen gehäuft. Südtirol schlägt dagegen einen anderen Weg ein: Glocken sind dort per Gesetz kein Lärm. Ein Thema, das die aktuelle Serie der KirchenZeitung aufgreift. Noch bedeutender scheint mir die Regelung in Oberösterreich zu sein, wonach nicht gegen „Lärm“ von Kindern am Spielplatz geklagt werden kann. Der gesellschaftliche Wert von spielenden Kindern ist eben höher als das überzogene Ruhebedürfnis mancher Mitbürger/innen. Dennoch gibt es genug Menschen, die wirklich unter Lärm leiden und dadurch gesundheitlich geschädigt werden. Etwa weil sie in einer Flugschneise leben oder in der Nähe einer Autobahn. Durch die Verkehrspolitik, die Landschaft mit immer mehr Straßen verbaut, werden es immer mehr Betroffene. Tendenziell sind es dabei eher Menschen aus ärmeren Schichten. Diese könnten sich eine Klage gegen Lärm gar nicht leisten. Sie können sich auch anderweitig für ihr Anliegen nicht Gehör verschaffen. Wo in Sachen Lärmschutz wirklich Handlungsbedarf wäre, passiert deswegen noch zu wenig.