Eizellenspende: Scharfe Kritik aus der Kirche an Regierung
Als modern loben Gesundheits- und Justizministerium den Entwurf zum neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz. Doch aus der Kirche und von der „Aktion Leben“ gibt es Ablehnung – auch am Regierungs-Vorgehen.
Eine Reparatur des Gesetzes war nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden: Lesbische Paare, urteilten die Richter, müssten Zugang zu Samenspenden haben. Bis zum 31. Dezember 2014 gaben sie der Politik Zeit für eine Lösung. Der vergangene Woche in Begutachtung gegebene Gesetzesentwurf geht aber darüber hinaus, weil man – so die Begründung des Justizministeriums – die 20 Jahre alte Regelung an neue Entwicklungen anpassen müsse: Es soll nun die Eizellenspende erlaubt werden. Auch heterosexuelle Paare sollen bei der künstlichen Befruchtung außerhalb des Körpers (IVF) auf Samenspenden dritter Personen zurückgreifen dürfen. Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik soll aufgeweicht werden: Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen soll ein Embryo auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen. Die Regierung verweist bei diesen Vorhaben auf Empfehlungen der Bioethik-Kommission, in der es dafür eine Mehrheit von 15 der 25 Mitglieder gab.
Kritik
Inzwischen haben zahlreiche Personen und Gruppen in der Kirche den Gesetzesentwurf kritisiert – zum Beispiel Familienbischof Klaus Küng, der einen „Dammbruch“ bei bioethischen Fragen befürchtet, und Jugendbischof Stephan Turnovszky, der vor einer „überstürzten Entscheidung mit langfristigen negativen Folgen auf das Leben künstlich ins Leben gerufener Kinder“ warnte. Scharf meldet sich Martina Kronthaler, Generalsekretärin des überkonfessionellen Vereins „Aktion Leben“, zu Wort: „Wenn das Gesetz so kommt, werden Frauen und Kinder ‚verkauft‘! Es wird nur der – nachvollziehbare – Kinderwunsch des Paares berücksichtigt, alle anderen Beteiligten werden nicht beachtet: die Eizellenspenderinnen und Kinder.“
Geschäft?
Beim Thema Eizellenspende, die ein Eingriff mit hormoneller Vorbehandlung ist, würden die Risiken kaum beachtet, sagt Kronthaler. Dass laut dem Gesetzesentwurf derselbe Arzt, der die Eizelle entnimmt (und mutmaßlich Interessen damit verbindet), die Aufklärung der Spenderin übernimmt, wird besonders kritisiert. Kommerzialisierung wird verboten, argumentiert die Regierung. Doch das beruhigt Kronthaler nicht: „Der Entwurf kommt Geschäftsinteressen entgegen. Spenderinnen sind weltweit gesehen meist Frauen, denen es wirtschaftlich schlecht geht. In der Ukraine kann man von einer Spende drei Monate lang leben. In Tschechien entspricht die Aufwandsentschädigung – offiziell darf man die Eizelle nicht verkaufen – einem Monatslohn. Untersuchungen zeigen, dass dort, wo gut über die Risiken beraten wird, kaum Eizellen gespendet werden.“
Kinder
Ein weiterer Kritikpunkt dreht sich um die gespaltene Elternschaft bei Samen- und Eizellenspende. Die Kinder würden oft nicht erfahren, wer ihre genetischen Eltern sind. „Zur Würde des Menschen gehört für mich auch dazu, seine leiblichen Eltern kennen und lieben zu dürfen“, sagt dazu Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Kritik gibt es aus der Kirche an weiteren Inhalten, zum Beispiel an den geplanten Ausnahmeerlaubnissen für die Präimplantationsdiagnostik sowie am Vorgehen der Regierung: Nur 19 Tage dauert die Begutachtungsfrist. Von einem „Durchpeitschen“ spricht der Moraltheologe Matthias Beck. Als Begründung für die kurze Begutachtungsfrist verweist das Justizministerium auf die Frist des Höchstgerichts für die Gesetzesreparatur – auch wenn das nur den beanstandeten Punkt betrifft. Man verstehe, dass es bei dem ethisch wie gesellschaftspolitisch sensiblen Thema sehr unterschiedliche Meinungen gebe. Der Entwurf solle nun diskutiert werden. Alle Stellungnahmen würden ausgewehrtet, heißt es.