4,57 Millionen Katholik/innen in Österreich sind an diesem Sonntag (19. März) zur Wahl ihrer Pfarrgemeinderäte (PGR) aufgerufen. Insgesamt werden dabei 27.461 Mandatare in den rund 3000 Pfarren gewählt.
Ausgabe: 11/2017
14.03.2017
Auf den ersten Blick mag manches an staatliche Wahlen erinnern: Die Wahl wird in jeder Pfarre von einer Wahlkommission durchgeführt, es gibt verbindliche Wahlordnungen inklusive Fristen für eventuelle Einsprüche – wie sie bei der Bundespräsidentenwahl im Vorjahr genutzt wurde. Dennoch unterscheiden sich die PGR-Wahlen von anderen Urnengängen: Das aktive Wahlrecht (also das Recht, seine Stimme abzugeben) konnte mancherorts auf 14 Jahre gesenkt werden (je nach Wahlordnung bzw. Beschluss in der Pfarre). Damit wird der religiösen Mündigkeit zum Beispiel bei gefirmten Christ/innen Rechnung getragen. Außerdem braucht man keinen österreichischen Pass, um wahlberechtigt zu sein und es gibt zum Teil spezielle Wahlrechte (z. B. Familienwahlrecht).
Frauen in der Mehrheit
Die Pfarrgemeinderäte werden für eine Fünf-Jahres-Periode gewählt. 2012 lag die Wahlbeteiligung bei 19,18 Prozent. In den Pfarrgemeinderäten der abgelaufenen Periode saßen 57 Prozent Frauen. Neben den gewählten Mitgliedern gibt es auch amtliche (Pfarrer, Pastoralassistent/in, usw.) und berufene Mitglieder. Damit sind österreichweit rund 45.000 Menschen in diesen Gremien tätig. Zuständig ist das Pfarrgemeinderatsgremium gemeinsam mit dem Pfarrer für die Gestaltung und Entwicklung des pfarrlichen Lebens.
Die Pfarrgemeinderäte wurden nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt. Erstmals wurde 1969 in Österreich gewählt (Erzdiözese Wien und Diözese Graz-Seckau), seit 1987 gibt es einen österreichweiten gemeinsamen Wahltermin. Für die jeweiligen Statuten ist der Diözesanbischof zuständig.