Die Diskussion um die Glocken am Mariendom kann Josef Gstöttenbauer aus Neumarkt im Mühlkreis nicht nachvollziehen. Er erzählt, was ihm die Glocken seiner Heimat bedeuten.
Als er mit knapp sechs Jahren im Jahr 1943 zu ministrieren begann, waren die Glocken von Neumarkt schon „eingerückt“, wie man damals sagte. Das Metall wurde in der Rüstungsindustrie gebraucht. „Nur das Sterbeglöcklein haben sie uns gelassen. Können Sie sich vorstellen, wie armselig das war?“ Dafür hörten die Neumarkter ein anderes „Geläute“: „Mein Vater nannte den Lärm, der mit den Bombardements von Linz verbunden war, das Sirenengeläute und das Bombengeläute. Das war schlimm. Angst haben wir gehabt.“ Entsprechend groß war die Freude, als im Sommer 1947 die Pfarre wieder neue Glocken bekam. Ganz Neumarkt war auf den Beinen, denn die Glocken waren das Symbol für einen Neuanfang: für Sonntage, Feste, Taufen und Hochzeiten in Frieden, erklärt der pensionierte Glasermeister Gstöttenbauer. Die Glocken gehören für ihn zum Glauben und zum Leben: „Ich höre das Läuten gerne. Man lebt mit den Glocken mit.“ Dass jemand das Läuten als Lärm empfindet, versteht er nicht: „Oder wäre jemandem das Bombenläuten wieder lieber?“
Domglocken Klage abgewiesen
Im Prozess um die Linzer Domglocken ist am 31. Juli nun das Urteil ergangen: Die Klage wurde vom Landesgericht Linz abgewiesen. Anrainer DI Wolfgang Lassy hatte die Dompfarre wegen unzumutbarer Lärmbelästigung geklagt. Das Turmuhrschlagen würde ihm nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung. Richterin Mag. Amalia Berger-Lehner hat dieses Klagsbegehren abgewiesen. Ein Unterlassungsanspruch würde nämlich voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ ist. Der Mariendom ist für das umliegende Areal unzweifelhaft ein prägendes Element, einschließlich des damit verbundenen Läutwerkes, weshalb auch das nächtliche Schlagen der Glocken eine „ortsübliche Immission“ sei. Dompfarrer Maximilian Strasser zeigte sich erleichtert über das Urteil.